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Unternehmensformen Übersicht & Leitfaden zur idealen Unternehmensform

Unternehmensformen
Übersicht & Leitfaden zur idealen Unternehmensform

Nach deutschem Recht stehen Gründern eine Vielzahl von Rechtsformen zur Verfügung, die sie für die konkrete Umsetzung ihrer Geschäftsidee nutzen können. Die richtige Unternehmensform ist daher für viele Unternehmensgründer und Unternehmer bei der Suche wichtig. Was es mit dem Begriff der Unternehmensform auf sich hat, welche verschiedenen Unternehmensformen es in Deutschland gibt und welche Vor- und, auf der anderen Seite, Nachteile jede dieser Unternehmensformen hat, wird in diesem Artikel dargestellt.

Was bedeutet Unternehmensform?

Die Unternehmensform, häufig auch Rechtsform genannt, bildet gewissermaßen den “Rahmen” der selbstständigen Tätigkeit. Sie bestimmt beispielsweise, wer die Geschäfte des Unternehmens leitet, wer für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und welche Pflichten das Unternehmen erfüllen muss. Die Unternehmensformen unterliegen nach deutschem Recht einem sogenannten Typenzwang: Gründer dürfen nur die nach deutschem Recht bestehenden Unternehmensformen auswählen, sie dürfen keine neuen Unternehmensformen schaffen.

Die häufigsten Unternehmensformen im Überblick

Bei der Vielzahl an nach deutschem Recht zulässigen Unternehmensformen und den zwischen diesen bestehenden Unterschieden kann man schnell den Überblick verlieren. Folgende Liste erläutert die Unternehmensformen und nennt die wesentlichen Vor- und Nachteile.

Das Einzelunternehmen / Einzelunternehmer

Mit großem Abstand (über 70%) ist das Einzelunternehmen die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform. Ein Einzelunternehmen wird stets von einem Einzelunternehmer, das heißt einer natürlichen Person, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, betrieben.

Vorteile der Unternehmensform:

kostengünstige Gründung: Ein bestimmtes Mindestkapital ist für die Gründung nicht erforderlich, theoretisch kann das Einzelunternehmen komplett ohne Startkapital gegründet werden. Lediglich die Kosten für die Gewerbeanmeldung ( 35-60 Euro) und nur unter Umständen erforderliche Eintragung ins Handelsregister (200-300 Euro) kommen auf den Gründer zu.

schnell, einfach, formlos: Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das Gründen eines Einzelunternehmens enorm schnell und unbürokratisch abläuft. Da der Einzelunternehmer sein Unternehmen alleine gründet, ist auch kein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der notariell beurkundet werden müsste, was die Kosten weiter senkt.

Nachteile der Unternehmensform:

Keine Haftungsbeschränkung: Einzelunternehmer können immer für die Schulden des Einzelunternehmens in Anspruch genommen werden, anders als bei anderen Unternehmensformen besteht keine Haftungsbeschränkung. Da der Einzelunternehmer mit seinem gesamten Vermögen haftet, kommt es im schlimmsten Fall also nicht nur zur Insolvenz des Einzelunternehmens, sondern gleichzeitig zur Privatinsolvenz des Einzelunternehmers. Daher ist bei risikoreichen Geschäften, bei denen hohe Verbindlichkeiten entstehen, die Gründung eines Einzelunternehmens nicht zu empfehlen.

Keine Fremdgeschäftsführung: Eine Fremdgeschäftsführung ist bei einem Einzelunternehmen nicht möglich, die Geschäfte des Einzelunternehmens müssen immer vom Inhaber selbst übernommen werden. Falls sich der Gründer beispielsweise von dem operativen Geschäft zurückziehen möchte oder das Einzelunternehmen so stark gewachsen ist, dass sich der Inhaber die Führung nicht mehr zutraut, bietet es sich eigentlich an, eine dritte Person für die Geschäftsführung zu bestellen. Dies ist jedoch, anders als bei anderen Unternehmensformen, nicht möglich.

Unflexibel: Falls sich der Gründer irgendwann dazu entschließt, weitere Personen als Mitinhaber in sein Einzelunternehmen zu integrieren, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Da ein Einzelunternehmer nur einen einzigen Inhaber haben kann, müsste der Gründer die Rechtsform wechseln, um sein Ziel zu erreichen. Dies ist mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Mehr zum Thema Gründung eines Einzelunternehmens erfahren ➜

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR entsteht dann, wenn sich mindestens 2 Personen, dann Gesellschafter genannt, zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen.

Vorteile der Rechtsform:

Kostengünstige Gründung: Auch bei der GbR ist kein Mindestkapital für die Gründung erforderlich, theoretisch kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne Startkapital gegründet werden. Lediglich die Kosten für die Gewerbeanmeldung ( 35-60 Euro) kommen auf die Gründer zu. Häufig lassen sich Gründer einer GbR zuvor von einem Rechtsanwalt oder Unternehmensberater beraten, diese Kosten kommen dann natürlich noch obendrauf.

schnell, einfach, formlos: Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das Gründen einer GbR enorm schnell und unbürokratisch abläuft. Anders als beim Einzelunternehmen ist zwar ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser muss aber weder notariell beurkundet, noch schriftlich verfasst werden. Letzteres ist aber zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten über ihre Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden.

keine gewerblichen Zwecke erforderlich: Ein weiterer Vorteil der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Tatsache, dass sie nicht zwingend gewerbliche Zwecke, das heißt solche, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind, verfolgen muss. Eine GbR kann beispielsweise auch zu gemeinnützigen Zwecken gegründet werden.

Nachteile der Rechtsform:

Keine Haftungsbeschränkung: Genau wie beim Einzelunternehmen schützt die GbR ihre Gesellschafter nicht mit einer Haftungsbeschränkung vor den Gläubigern der GbR. Die Gesellschafter haften für Schulden der GbR persönlich mit ihrem Privatvermögen.

unter Umständen geringe Planungssicherheit: Dieser Nachteil der GbR kann durch folgendes Beispiel erklärt werden: Scheidet ein Gesellschafter aus einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) aus, beispielsweise weil ihm die Gesellschafterstellung oder die Selbstständigkeit zu riskant ist und er lieber wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren möchte, bleibt die GmbH trotzdem bestehen, selbst wenn sie zuvor nur aus zwei Personen bestanden hat. Scheidet bei der GbR hingegen ein Gesellschafter aus, so wird die GbR aufgelöst, sie besteht damit nicht mehr. Um dies zu verhindern, sollten in den Gesellschaftsvertrag unbedingt Fortsetzungsklauseln eingebaut werden, die genau diese Situation regeln und eine Auflösung der GbR verhindern.

Keine Fremdgeschäftsführung: Wie schon beim Einzelunternehmen ist keine Fremdgeschäftsführung möglich.

Umständliche Geschäftsführung (kann aber im Gesellschaftsvertrag abgeändert werden): Bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen bezüglich Geschäftsführung und Vertretung der GbR, werden diese also nicht individuell im Gesellschaftsvertrag abgeändert, ist die Geschäftsführung und Vertretung der GbR umständlich: Für jedes Geschäft ist nämlich die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig, was insbesondere dann, wenn eine schnelle Entscheidung erforderlich ist, problematisch ist.

Namensgebung: Für die der GbR gibt es strenge Vorgaben. Der Name der GbR muss zwingend die Namen ihrer Gesellschafter beinhalten. Außerdem muss der Name stets die Bezeichnung “GbR” enthalten. Darüber hinaus kann der Name selbstverständlich weitere Wörter enthalten, beispielsweise den Geschäftsbereich, in dem die GbR tätig wird.

Mehr zum Thema GbR Gründung erfahren ➜

Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft fällt ebenso wie die GbR unter die Personengesellschaften. Bezüglich ihrer Vor- und Nachteile gibt es zwar Gemeinsamkeiten, jedoch auch einige Unterschiede:

Vorteile der Rechtsform:

Kein Stammkapital notwendig: Da die OHG wie die GbR zu den Personengesellschaften gehört, ist kein Stammkapital erforderlich.

große Reputation: Offenen Handelsgesellschaften stellen kaufmännische Unternehmen dar, die regelmäßig eine gewisse Größe erreicht haben und hohe Umsätze aufweisen können. Dementsprechend genießt die OHG im Rechtsverkehr ein hohes Ansehen, was sich natürlich positiv auf etwaige Auftragsvergaben oder Kreditbedingungen auswirken kann.

freie Namensgebung: Anders als bei der GbR sind Gründern bei der Namensgebung ihrer OHG nahezu keine Grenzen gesetzt, insbesondere muss der Name der Gesellschafter nicht in der Unternehmensbezeichnung auftreten.

Nachteile der Rechtsform:

Keine “1-Personen-OHG”: Eine OHG kann nicht von einem Gründer alleine gegründet werden, es sind mindestens 2 Personen erforderlich.

keine Haftungsbeschränkung: Genau wie beim Einzelunternehmen schützt die GbR ihre Gesellschafter nicht mit einer Haftungsbeschränkung vor den Gläubigern der GbR. Die Gesellschafter haften für Schulden der GbR persönlich mit ihrem Privatvermögen. Die Unternehmensgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt))

höhere Gründungskosten: Da die OHG zwingend ins Handelsregister einzutragen ist und hierfür zusätzlich ein Notar benötigt wird, sind die Gründungskosten um einige 100 Euro höher als die der GbR.

Die Unternehmergesellschaft (UG)

Die Rechtsform der Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt) genannt, wird in Deutschland nicht ohne Grund häufig für den Einstieg in die Selbstständigkeit gewählt. Die Gründungskosten sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig (Gesellschafteranzahl, Umfang des Gesellschaftsvertrages, normales oder vereinfachtes Gründungsverfahren etc.), beginnen aber bei ca. 400 Euro. Die UG bietet folgende Vorteile:

Vorteile der Rechtsform:

Haftungsbeschränkung: Schon ab einem Stammkapital von einem Euro ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt, das Privatvermögen der Gesellschafter wird nicht in Anspruch genommen und durch die Unternehmensform der Unternehmergesellschaft geschützt

Geringes Stammkapital ausreichend: Besonders junge Gründer werden häufig nicht über 25.000 Euro verfügen, die sie als Stammkapital für die Gründung einer GmbH aufbringen müssten. Außerdem haben sie häufig Schwierigkeiten, Kredite von Banken zu erhalten. Das Mindestkapital von einem einzigen Euro für die UG Gründung spielt Gründern daher in die Karten.

steuerliche Vorteile: Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer, deren Steuersatz bei 15 % liegt.

Fremdgeschäftsführer: Anders als beim Einzelunternehmen und der GbR, ermöglicht es die Rechtsform der Unternehmergesellschaft den Gesellschaftern, einen Fremdgeschäftsführer zu bestimmen. Somit sind die Gesellschafter nicht verpflichtet, die Geschäfte ihrer Gesellschaft stets selbst zu führen.

“1-Mann-UG”: die UG kann, anders als die OHG und die GbR, auch von einer einzigen Person gegründet werden.

Nachteile der Rechtsform:

geringe Reputation im B2B Bereich: Die günstige Gründung ab einem einzigen Euro Startkapital hat jedoch auch Nachteile. Insbesondere im B2B Bereich werden Geschäftspartner Sicherheiten verlangen, bevor sie Verträge mit einer UG abschließen, da die UG schon aufgrund des geringen Stammkapital bonitätsschwächer als beispielsweise eine GmbH oder AG ist. Das selbe gilt für Banken bei der Kreditvergabe.

Ansparpflicht: Die UG unterliegt einer sog. “Ansparpflicht”: Der Gesellschaft ist es verboten, den kompletten Jahresgewinn an die Gesellschafter auszuschütten. Pro Jahr müssen mindestens 25 Prozent des Gewinns angespart werden, bis die angesparte Summe einen Betrag von 25.000 Euro erreicht. Für das Erreichen dieser Ansparsumme gibt es weder eine zeitliche Vorgabe, noch eine Pflicht, die GmbH in eine UG umzuwandeln.

Mehr zum Thema UG Gründung und UG Stammkapital erfahren ➜

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Vorteile der Rechtsform:

Haftungsbeschränkung: Durch die Gründung einer GmbH können die Gründer ihre Haftung auf das Stammkapital der GmbH begrenzen, sie müssen nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden ihrer Gesellschaft einstehen.

Fremdgeschäftsführung: Die GmbH ermöglicht es den Gesellschaftern, einen Fremdgeschäftsführer zu bestimmen. Somit sind die Gesellschafter nicht verpflichtet, die Geschäfte ihrer GmbH stets selbst zu führen.

steuerliche Vorteile: Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftssteuer, deren Steuersatz bei 15 % liegt.

Auftreten nach außen: Die Rechtsform der GmbH signalisiert Geschäftspartnern eine gewisse Zuverlässigkeit und Sicherheit, da diese sich auf eine gewisse Kapitalmenge innerhalb der GmbH verlassen können und dies für eine hohe Bonität der GmbH spricht. Außerdem müssen Jahresabschlüsse der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Hierdurch können sich potentielle Geschäftspartner vor dem Vertragsschluss schon einen Eindruck von Ihrer GmbH machen, was die Entscheidung, mit Ihrer GmbH zusammen zu arbeiten, vereinfachen könnte.

“1-Mann-GmbH”: die GmbH kann, anders als die OHG und die GbR, auch von einer einzigen Person gegründet werden.

Nachteile der Rechtsform:

Kosten: Sowohl die laufenden Kosten, als auch die Gründungskosten inklusive dem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro sind um einiges höher als die Kosten der zuvor genannten Unternehmensformen. Abhängig vom Umfang des Gesellschaftsvertrags, der Höhe der Einlage und der Anzahl der Gesellschafter reichen alleine die Gründungskosten ohne Stammkapital von 500 – 1000 Euro. Falls die Gründer zusätzlich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, steigt dieser Betrag natürlich entsprechend. Viele dieser Kostenpunkte können die Gründer sogar beeinflussen können: Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH ist beispielsweise günstiger als die Mehrpersonen-GmbH. Ist statt einer Bareinlage eine Sacheinlage vereinbart, steigen die Kosten. Ein großer Kostenvorteil kann durch die Gründung mittels vereinfachtem Verfahren erlangt werden. Hierdurch können häufig 300-400 Euro gespart werden.

Aufwändige Gründung: Die GmbH-Gründung ist um einiges aufwendiger als die eines Einzelunternehmens oder einer GbR: Viele Dokumente erfordern eine notarielle Beurkundung und es werden verschiedene Eintragungen fällig.

Mehr zum Thema GmbH Gründung und GmbH Stammkapital erfahren ➜

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft, häufig KG abgekürzt, gehört wie die GbR und die OHG zu den Personengesellschaften. Diese besteht aus mindestens zwei Personen, einem Komplementär und einem Kommanditisten. Die Kommanditisten halten sich dabei im Hintergrund auf: Sie sind nicht zur Geschäftsführung der KG befugt. Nachdem sie ihre Einlage geleistet haben, ist ihre Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft auf die Einlage beschränkt.

Der Komplementär hingegen vertritt die KG nach außen und repräsentiert diese. Für ihn gilt keine Haftungsbeschränkung. Aus dieser “Rollenverteilung” innerhalb der Kommanditgesellschaft ergibt sich auch folgender Merksatz: Der Kommanditist ist Statist, der Komplementär hat es schwer!

Vorteile der Rechtsform

Haftungsbeschränkung für den Kommanditisten

Hohe Keditwürdigkeit: Trotz der Haftungsbeschränkung verfügt die KG regelmäßig über eine hohe Kreditwürdigkeit, da diese für den Komplementär nicht gilt, der Bank also ein voll haftender Schuldner zur Verfügung steht.

Kein Mindestkapital erforderlich

Nachteile der Rechtsform

Keine Haftungsbeschränkung für den Komplementär

Eintragung ins Handelsregister notwendig

Die GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist Sonderform der Kommanditgesellschaft: Die Position des Komplementärs übernimmt dabei nämlich nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH. Damit haftet der normalerweise persönlich haftende Komplementär selbst nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sodass im Grunde eine vollständige Haftungsbeschränkung erreicht wird.

Vorteile der Rechtsform

Vollständige Haftungsbeschränkung

renommierte Rechtsform: Die Rechtsform der GmbH & Co. KG genießt im Geschäftsverkehr ein hohes Ansehen, da sie zwei anerkannte Rechtsformen verbindet.

Nachteile der Rechtsform

Hohe laufende Kosten und Gründungskosten: Für die GmbH & Co. KG müssen logischerweise 2 Unternehmen, eine GmbH und eine KG mit der GmbH als Komplementär, gegründet werden. Dies führt zu hohen laufenden Kosten, auch die Gründungskosten addieren sich.

Hoher Verwaltungsaufwand: Auch abseits der Kosten birgt die Unternehmensform Nachteile. Da zwei Unternehmen bestehen, müssen für beide gesonderte Jahresabschlüsse erstellt werden. Gleichzeitig ist eine doppelte Buchführung und Bilanzierung notwendig.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Unternehmensform der Aktiengesellschaft ist in Deutschland nur bei den größten Unternehmen vorzufinden. Die Besonderheit der AG liegt darin, dass das Kapital der Gesellschaft in Aktien aufgeteilt ist.

Vorteile der Rechtsform

Hohe Reputation: Die AG ist wohl die kreditwürdigste Rechtsform die es gibt und genießt besonders hohes Ansehen

Börsengang möglich: Während es für die bisher genannten Unternehmensformen häufig schwierig ist, Fremdkapital aufzunehmen, kann die AG durch einen Börsengang eine riesige Menge an Kapital einsammeln.

Leichte Aufnahme von Aktionären: Sollen weitere Personen teil des Unternehmens werden, ist dies sehr einfach durch den Kauf von Aktien möglich

Ein-Personen-AG möglich

Haftungsbeschränkung auf das Kapital der AG

Häufig gestellte Fragen

Was ist die günstigste Unternehmensform?

Die günstigsten Unternehmensformen stellen die GbR und das Einzelunternehmen dar. Aber beachte: Da diese keine Haftungsbeschränkungen ermöglichen, kann die kostengünstige Gründung im Ergebnis trotzdem teurer für die Gründer sein, als wenn sie zu einer Unternehmensform mit Haftungsbeschränkung gegriffen hätten.

Welche Unternehmensform kann am schnellsten gegründet werden?Auch in punkto Schnelligkeit kann keine andere Unternehmensform dem Einzelunternehmen und der GbR das Wasser reichen. Diese können schon in wenigen Tagen gegründet werden!


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